Zebrastreifen in der Schweiz sind Todesfallen

Die Zebrastreifen in der Schweiz sind die zweitgefährlichsten in Europa.

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Der Fussgängeranteil bei den Verkehrsunfällen beträgt in der Schweiz 20,5 Prozent – der europäische Schnitt liegt bei 14,6 Prozent.

Der TCS mahnt, die gute Sichtbarkeit von Zebrastreifen bei Tag und Nacht sicherzustellen. Viele Experten und Politiker sehen das Problem aber auch in der Vortrittsregel, die 1994 eingeführt wurde. Die Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger wollte mit einem Antrag im Parlament die Regel rückgängig machen. Sie verlangte, dass Fussgänger künftig mit Handzeichen signalisieren müssten, wenn sie den Streifen überqueren wollen. Im Rat ist sie jedoch knapp gescheitert.

 

Verhaltens-Empfehlungen an Fussgänger:

Kinder können noch keine Geschwindigkeiten und Distanzen abschätzen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Sie werden deshalb von der Verkehrspolizei instruiert, am Fussgängerstreifen zu warten, bis alle herannahenden Autos ganz angehalten haben.

 

Absicht mit klarer Körperhaltung signalisieren.

 

Handzeichen sind nicht obligatorisch, aber erlaubt.

 

Mit Fehlern rechnen, im Zweifelsfalle warten.

 

Den Fussgängerstreifen nur betreten, wenn dies gefahrlos möglich ist, am Sichersten erst nach dem Anhalten des Fahrzeuges.

 

Fahrzeuge auf allen Fahrstreifen beachten, auch von rechts kommende.


Es ist für Fussgänger schlicht zu gefährlich, auf ihrem Vortrittsrecht in jedem Fall zu beharren.

 

Helle Kleider oder lichtreflektierende Artikel dienen nachts Ihrer Sicherheit.

 

Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben die Fussgänger den Vortritt. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.


Vorsicht: Der Anhaltweg eines Fahrzeuges bei nur 30 km/h beträgt rund 17m. Bei 50 km/h können es 35m sein!

Denken Sie daran: Für eine Zeitersparnis von ca. 30 Sekunden lohnt sich keine Verletzung, geschweige denn der Tod.

  

Verhaltens-Empfehlungen an Autofahrer:

 

Auf Fussgänger achten – bremsbereit sein.


Fussgängern von rechts wie von links den Vortritt gewähren,


Bei Kindern, Behinderten und alten Menschen: Immer vollständig anhalten.


Kinder können noch keine Geschwindigkeiten und Distanzen abschätzen Sie werden deshalb von der Verkehrspolizei instruiert, am Fussgängerstreifen zu warten, bis alle herannahenden Autos ganz angehalten haben.
 

Langsame, abbremsende oder anhaltende Fahrzeuge nie überholen.


Mit Fehlern rechnen; Im Zweifelsfalle bremsen.

 

Denken auch Sie daran: Für eine Zeitersparnis von ca. 30 Sekunden lohnt sich keine Verletzung  eines Fussgängers, geschweige denn der Tod .                                    Red.

   

 

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