Sind unsere Richter Weicheier?

Todesraser bleibt ein freier Mann. Wieder zeigt uns die Justiz, dass ein Menschenleben für sie wenig wert ist.

Der Fall:
Am 15.  September 2008 ereignete sich auf einem Fussgängerstreifen in Benken SG ein Unfall:
Zwei Ordensfrauen querten die Dorfstrasse. Während die eine das Trottoir erreichte, wurde ihre Zwillingsschwester vom Auto des Angeklagten erfasst. Die Kollision erfolgte laut Gutachten mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Die 73- jährige Nonne krachte auf die Frontscheibe und wurde danach auf die Strasse geschleudert, wo sie kurz darauf verstarb.
 

Der Fahrer lässt die Sterbende ohne anzuhalten liegen und flüchtet. Später wechselt er mit einem Kollegen die Frontscheibe aus um Spuren zu beseitigen. Nachdem er noch Alkohol konsumiert hatte, stieg er erneut ins Auto, obwohl er zu dieser Zeit keinen Ausweis besass. Bei seiner Heimkehr nahm ihn die Polizei fest.
 

Dieser wurde Mann in den letzten fünf Jahren dreimal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Im gleichen Zeitraum hatte er viermal den Führerausweis abgeben müssen.
Ein halbes Jahr vor dem Unfall war ihm der Ausweis erneut entzogen worden. Trotzdem fuhr er weiter  und wurde in der Folge zweimal erwischt, davon einmal wieder betrunken. 

Der Staatsanwalt warf dem in der Schweiz geborenen und hier aufwachsenen Kroaten fahrlässige Tötung, Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer vor und forderte vier Jahre Freiheitsstrafe. Nur ein unbedingter Freiheitsentzug erzeuge die notwendige präventive Wirkung, sagte er weiter. Er begründete das Strafmass mit der Verwerflichkeit der Tatumstände. So sei der Mann in den letzten fünf Jahren dreimal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden. Im gleichen Zeitraum hatte er viermal den Führerausweis abgeben müssen!
 

Die Verteidigung machte geltend, dass eine lange Gefängnisstrafe dem Angeklagten nicht gerecht werde und plädierte auf zwei Jahre bedingt. Der Mandant habe nichts gegen eine Strafe und bekenne sich schuldig, erklärte der Anwalt. Doch sei zu beachten, dass er in seiner Firma geschätzt werde und sich mit Hilfe eines Seelsorgers bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt habe. Zudem sei der Angeklagte sonst unbescholten und habe nur mit Autos und Alkohol Probleme.
Was er da getan habe, sei zwar verwerflich, aber ein Krankheitsbild, stellte der Verteidiger fest. Der Mann sei «autokrank», in psychologischer Behandlung und wolle freiwillig für drei Jahre auf seinen Fahrausweis verzichten. Er akzeptiere therapeutische Massnahmen und unterschreibe eine Schuldanerkennung der Versicherung des Unfallopfers.
Sollte eine Freiheitsstrafe teilbedingt ausgesprochen werden, so akzeptiere man bis zu neun Monate Haft ohne Zögern, sagte er weiter. Der Angeklagte selbst äusserte sich eher einsilbig, gestand aber den Sachverhalt ein. Alles sei sehr schnell gegangen, sagte er. Er sei unter Schock gestanden und habe erst später realisiert, was passiert sei. 
 

Das Urteil:
Das Kreisgericht Uznach hat den 27-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Es verhängte drei Jahre Freiheitsentzug, davon ein Jahr unbedingt.Mit drei Jahren Freiheitsstrafe ging das Gericht an die oberste Grenze einer noch teilbedingten Strafe. Ein Jahr davon ist zu vollziehen, der Rest wird zur fünfjährigen Bewährung aufgeschoben.

Für die Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet sowie die Fortsetzung seiner psychiatrischen Behandlung. Ferner muss der Verurteilte eine Busse von 3000 Franken zahlen und 13’300 Franken Verfahrenskosten. Das Auto wurde eingezogen.
 
Mit drei Jahren ist der Angeklagte äusserst mild davongekommen: Er muss nur 12 Monate unbedingt in Halbgefangenschaft absitzen. Weil er eine Arbeit hat, kann er morgens raus und muss nur abends hinter Gitter.

Dieses Urteil wirft Fragen auf:

Das Unfallopfer starb einen grässlichen Tod. Der arme, ach so „autokranke“ Täter führt sein Leben mit einer kleinen 12-monatigen Einschränkung weiter. Mit seinem einschlägigen Vorstrafenregister ist auch bei einer psychiatrischen Behandlung keine Besserung zu erwarten. Wenn dann die sogenannte „Autokrankheit“ wieder ausbricht, ist ein weiteres Opfer vorauszusehen. Wer trägt dann die Verantwortung? Unsere Justiz und ihre „Kuschelrichter?  (Red.)

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