Opfer oder Täter?

Seit nun schon einiger Zeit vergeht kaum ein Tag, an welchem von Prügeleien, Gewalttaten, Raubüberfällen und Vandalenakte von Jugendlichen schon ab ca. 14 Jahren in den Zeitungen berichtet wird. Die Opfer sind geschockt, verletzt, schwerverletzt, gelähmt oder sogar tot. Sie werden mit Gegenständen geschlagen, niedergestochen und wenn sie am Boden liegen und sich nicht wehren können werden sie noch an den Kopf und ins Gesicht getreten. Wer solches tut nimmt den Tod des Opfers in Kauf. Es ist diesen Jugendlichen anscheinend egal, jemanden aus Langeweile oder für ein paar wenige Franken und ein Handy zum Krüppel zu schlagen oder umzubringen.

 

Sicherheit?

 

Kann man allein überhaupt noch sicher irgendwohin und wieder nach Hause? Gerade ältere Leute sind sehr verunsichert und getrauen sich nur noch in Begleitung von Bekannten weg, besonders abends. Wir sind schon soweit, dass wir uns in unseren Ortschaften und Städten nicht mehr frei und sicher bewegen können ohne Angst zu haben, das nächste Opfer zu werden.

 

Mutig eingreifen?

 

Als Passant mutig eingreifen kann sehr riskant sein. Man könnte auch noch verletzt werden. Ist man erfolgreich und wurde ein Täter etwas verletzt, so droht einem sofort ein Strafverfahren. Gleiches droht auch dem Opfer welches von einem Täter mit dem Messer angegriffen wird und im Kampf einen Täter verletzt. Was sagt der Richter dann: „Ja aber Siiiie, das war doch unverhältnismässig!“.

Muss man sich tatsächlich halb tot schlagen oder niederstechen lassen bevor man sich wehren darf?

 

Wie wehre ich mich als Opfer?

 

Die Täter sind immer in der Überzahl. Sie haben Schlagstöcke, Schlagringe, Stahlruten und Messer. Habe ich als Opfer um mich zu verteidigen auch so was  werde ich wegen illegalen Waffenbesitzes bestraft. Auch wenn es nur zur Abschreckung ist und ich niemanden verletzt habe. Habe ich eine Schreckschusspistole dabei ist das auch illegal. Nach dem neuen Waffengesetz braucht man auch für Schreckschusspistolen einen Waffenerwerbsschein. Der gilt aber nur für zu Hause. Um die Waffe zu tragen braucht es einen Waffentragschein welcher nicht so schnell erteilt wird. In so einem Fall werde ich also eingeklagt wegen illegalen Waffenbesitzes, wegen unerlaubtem Tragen einer Waffe und wegen Nötigung und Bedrohung! Das Einzige was ich benutzen darf sind ein Pfefferspray und meine Fäuste, aber bitte nicht zu heftig. Man könnte ja irgend einem Bubi wehtun!

 

Sind wir normale Bürger also Freiwild?

 

Wegen unserer Gesetze, aber vor allem wegen der Kuscheljustiz unserer Richter werden normale Bürger bei solchen Gewalttaten plötzlich Täter und die eigentlichen Täter werden zu Opfern. Wenn ich in so einem Fall gewisse Urteile lese, dann kommt es mir langsam hoch. Nicht der Mageninhalt, sondern die Wut mich nicht wehren zu dürfen.

Ich jedenfalls würde mich bei einem Angriff dennoch mit allen legalen oder illegalen Mitteln wehren, dann bin ich bestimmt nachher ein Täter, aber nicht invalid oder tot! Wenn ich dann verurteilt werde, hoffe ich dann auch auf die Kuscheljustiz.  (Red.)



 

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