Musik im Dorf
Leserbrief
Am 14. August besuchten wir den Anlass "Musik im Dorf" in Lachen. Gute Musik, Stimmung und super Wetter. Wir liessen uns auf einer Festbank nahe der Bühne auf dem Rathausplatz nieder. Natürlich hatten wir auch Durst und wollten etwas bestellen. Mit der Bedienung haperte es aber zünftig, obwohl beim Restaurant Sonne genug Personal vorhanden war. Trotzdem wir nur etwa 3 Meter entfernt sassen, kümmerte sich niemand un uns. Nachdem wir dann energisch laut gerufen haben kam dann, wie wir erfuhren, die Chefin persönlich zu uns. Sie entschuldigte sich und erklärte uns Folgendes:
Gewisse Nachbarn hätten den Veranstalter unter Druck gesetzt. Sie würden keine Festbestuhlung auf dem Platz dulden, wenn das Restaurant Sonne die Gäste dort bedienen würde. Sie dürfe nur die paar Tische unmittelbar vor ihrem Lokal bedienen. Natürlich dürften wir aber unsere Getränke an ihrer Aussentheke selbst holen. Die Geschichte kam uns aber komisch vor. Wie wir aber sahen, wurden die gegenüberliegenden Tische beim Rathaus von zwei verschiedenen andern Restaurants voll bedient. Auch sahen wir, wie das Personal der Sonne hauptsächlich beschäftigt war, den Gästen die Situation zu erklären.
Ist es wirklich möglich, dass irgendwelche Nachbarn, vermutlich wegen privaten Gründen, an einem Dorffest solche Zustände verursachen. Damit wurden ein grosser Teil der Gäste verärgert und diskriminiert.
Wir kommen gerne mal nach Lachen, aber um zu feiern und nicht um uns an Spielverderbern zu ärgern. Es ist zu hoffen, dass die Veranstalter in Zukunft solche Zustände bei ihren Anlässen vermeiden. Pirmin S. (Mailadresse der Redaktion bekannt)
Kommentar der Redaktion auf Mail von Pirmin S.
Recherchen der Lachner-News haben folgendes ergeben:
Beim ersten Mal vor zwei Jahren wurden die Veranstalter von den zahlreichen Gästen überrascht. Sofort wurden Bänke und Tische organisiert und auf dem freigelassenen Areal gegenüber der Sonne gestellt. Die Aktion war im Gange, als sich ein Nachbar fürchterlich aufregte und erklärte, er gebe den Platz nur frei, wenn die Sonne dort nicht bedienen dürfe! Ein etwas komisches Verlangen, welches vom Veranstalter tatsächlich akzeptiert wurde.Natürlich verstanden die Gäste nicht, warum sie vom direkt vor ihnen liegenden Lokal nicht bedient wurden und ihre Konsumation in der Sonne selbst holen sollten oder vielleicht beim Ratskeller, oder andern Lokalen bestellen müssten. Die Bedienung der Gäste war für alle Wirte dann etwas durcheinander.
Im Hinblick auf dieses Ereignis haben die Veranstalter dieses Jahr das Areal von Anfang an freigegeben. Die beteiligten Wirte wurden gebeten, die freigegebene Fläche untereinander aufzuteilen was auch geschah.
Aber kaum hatten Angestellte und helfende Gäste der Sonne mit der Bestuhlung des zugewiesenen Areals begonnen, fing das Theater wieder an. Wieder wurde der Veranstalter angerufen, es würde nicht geduldet, dass die Sonne diese Tische stelle und das Areal bewirte. Dabei wurde gedroht, das Areal überhaupt nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Die restlichen Tische wurden dann anscheinend später vom Veranstalter selbst gestellt, aber die Sonne durfte die Gäste wieder nicht bedienen.
Die Gäste mussten ihre Konsumation in der Sonne selbst holen. Anscheinend wurde jeder Schritt des Sonnenpersonals von hinter verschlossenen Fenstern beobachtet. Als eine Aushilfskraft, welche solche komischen Verhältnisse nicht kannte, einen Kaffee an einen Tisch brachte, wurde sofort interveniert.
Eigentlich nicht verwunderlich. Gewisse Nachbarn lassen nun schon bald 4 Jahre keinen Anlass aus um die Wirtin der Sonne zu schikanieren. Sehr verwunderlich ist aber das Gehabe des einen Nachbarn um das Areal. Dieser Nachbar ist nur Mieter in der Liegenschaft 5 und es gehört ihm, im Gegensatz zur Sonne, kein einziger Zentimeter dieses Areals.
Besitzverhältnis: Das in vier Teile gezeigte Areal gehört zu je ¼ der Liegenschaft 5, der Liegenschaft 6, der Liegenschaft 7 und Liegenschaft 8 (Sonne).

Gelb: Freigegeben für Bewirtschaftung am 14. 8. 2009. Aufteilung: Je ca. 1/3 für Sonne, Doc und Ratskeller. Angel separat vor Lokal.
Man fragt sich nun schon, aus welchem Grund und wie lange noch die Gemeinde und die Veranstalter sich solche Machenschaften gefallen lassen und sogar noch absegnen. Sie machen sich indirekt so zum Helfer einer privaten Hetzkampagne, deren Ziel es ist, die Wirtin „fertigzumachen.“
Unseres Erachtens sind solche Machenschaften eine reine Geschäftsschädigung und auch Nötigung.
Es könnte nun sein, dass die Geduld der betroffenen Wirtin erschöpft ist und eine Klage im obigen Sinne eingereicht wird. Dies würde rückwirkend auch die Schikanen der letzten vier Jahren betreffen, was zur Folge hat, dass StgB Artikel 174 auch zum Tragen kommt:
Strafgesetzbuch Artikel 181: Nötigung: Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Strafgesetzbuch Artikel 174: Verleumdung/Rufschädigung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet, wird, auf Antrag, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.
(Lesen Sie dazu auch einen früheren Artikel der Lachner-News:
„Rachefeldzug oder einfach nur urplötzliche Überempfindlichkeit?“Ihre Kommentare, Meinungen, Ansichten etc. zu diesem Artikel bitte per Mail an redaktion@lachner-news.ch oder an Lachner-News, Zürcherstrasse 12, 8853 Lachen. (Red.)
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