Justizskandal in Schwyz
Ein 62-jährige Hauswart hat ein geistig behindertes Mädchen mehrfach sexuell missbraucht. Der Täter wurde nach kurzer Untersuchungshaft vom Schwyzer Kantonsgericht wieder entlassen.
Laut Presse ist der Täter im März 2011 für 4 Tage in Untersuchungshaft gekommen und habe die Übergriffe gestanden. Gegen eine Haftverlängerung wehrte er sich erfolgreich. Das Kantonsgericht Schwyz hatte ihn auf freien Fuss gesetzt, trotz mehrfachen sexuellen Verkehrs mit dem Opfer.
Dass der Täter nur zwei Stockwerke oberhalb seines Opfers wohnt, hatte das Gericht nicht als hinreichende Wiederholungsgefahr angesehen. Der Täter hatte lediglich ein Kontaktverbot auferlegt bekommen. Die Verantwortung dafür läge bei den Eltern des Opfers! Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung gegen die Haftentlassung wies das Schwyzer Kantonsgericht zurück.
Der Beschluss von Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler ist total gegen den Opferschutz, den Kinderschutz und den Behindertenschutz und ist verantwortungslos. Das Gesetz wurde nicht zum Schutze des Opfers eingesetzt. Es ist nun das dritte Mal in kurzer Folge, dass Dr. Ziegler sehr umstrittene Entscheide fällt. Die verschleppten Handydaten der zwei ermordeten Mädchen Lucie und Boi hat auch er zu verantworten.
Haben diese Richter/innen keine eigenen Kinder? Hier fragt man sich tatsächlich, was solche Leute in so einem Amt zu suchen haben. (Red.)
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