Bewilligte Raucherlokale in Lachen

Seit 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die dazugehörende Vollzugsverordnung in Kraft. Wer weiterhin einen Restaurationsbetrieb als Raucherlokal führen will, bedarf einer Bewilligung des Gemeinderates.

Auf Grund der vorliegenden Gesuche und der geprüften Voraussetzungen hat der Gemeinderat Lachen folgende 11 Gastgewerbebetriebe als Raucherlokale bewilligt:

Restaurant/Sonne Bar ,Ratskeller-Bar,  Bar Nachtclub „Upstairs Seehaus“, Trattoria San Francesco, Restaurant Pizzeria Casanova, Seehus-Bar, Restaurant Bar Agimi, Angel Pub, Restaurant Schützenhaus, Restaurant Kreuzplatz und Restaurant Friedeck.

Ein Gesuch für ein Raucherlokal ist derzeit noch pendent. Für Fumoirs sind bisher keine Gesuche eingegangen.

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